Was darf nicht gelagert werden
Grundsätzlich darf man fast alle trockene und unverderbliche Güter lagern, welche keine Gefahren für Dritte oder Umweltschäden hervorrufen können. Folgend aufgeführte Güter sind von Lagerung in unseren Lagerräumen ausgeschlossen. Für Zuwiderhandlungen und daraus evtl. entstehende Schadenersatzansprüche Dritter haftet der Mieter in vollem Umfang.
Ausgeschlossene Güter
Abfälle I Ätzende Güter I Bargeld I Briefmarken I Drogen I Edelsteine I Explosive Güter I Feuergefährliche Güter I Giftige Güter I Handgeknüpfte Teppiche I Juwelen I Kunstgegenstände über 100 Jahre I Laugen I Lebensmittel I Lebewesen I Medallien I Münzen I Säuren I Selbsterzündbare Güter I Sondermüll I Strahlende Güter I Suchtstoffe I Übelriechende Güter I Wertpapiere
Für die Vollständigkeit der Liste übernehmen wir keine Haftung.
Sie brauchen Platz zur Aufbewahrung von Akten oder Hausrat? Sie haben Möbel, sperrige Gegenstände, andere Sachen oder Unterlagen, die Sie gerne einlagern möchten? Sie wünschen ein unverbindliches Angebot für Ihre SB-Lagerung? Kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800-0888777 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:
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